basiert auf der neoklassischen Wirtschaftstheorie. Wegbereiter in der deutschen Agrarökonomie waren F. Aereboe (1917), Th. Brinkmann (1922), später E. Woermann (1955) und Weinschenck (1964). Infolge der Naturabhängigkeit gilt für die Landwirtschaft das Ertragsgesetz. Dieses im naturwissenschaftlichen Bereich entwickelte Gesetz konnte aufgrund der Stellung des Landwirts als Mengenanpasser direkt auf ökonomische Fragen übertragen werden. Das ökonomische Geschehen in der Landwirtschaft lässt sich auf drei Fundamentalbeziehungen zurückführen: Faktor-Produkt-Be- ziehung, Faktor-Faktor-Beziehung, Produkt- Produkt-Beziehung. Im gesamtbetrieblichen Optimum müssen alle drei Teiloptima erreicht sein. Typisch für die landwirtschaftliche Produktion sind die Kuppelproduktion und die verbundene Produktion. Indessen gelten die theoretischen Überlegungen nur bei freier Teilbarkeit und freier Austauschbarkeit sowie sicheren Daten. In der Praxis sind diese Voraussetzungen aber nicht immer gegeben. Einschränkend wirken deshalb: (1) Produktionsmitteleinsatz in ganzen Einheiten (z.B. Maschinen), (2) Faktorlimitation (z.B. Fläche), (3) hohes Erzeugungsrisiko (Mengen-, Qualitätsschwankungen) , (4) Ertragsermittlung über Schätzungen (z.B. Futterbau), (5) geringe Haltbarkeit vieler Produkte (z.B. Milch, Obst, Gemüse), (6) marktwirtschaftliche Besonderheiten (Mengenanpasser, gesetzliche Vorschriften, geringe Nachfrageelastizität).
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