Lastenzuschuß ist eine der beiden Formen des Wohngeldes. Wohngeld wird als Lastenzuschuß für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Darüber hinaus kann Lastenzuschuß gewährt werden für Eigentümer einer Kleinsiedlung; einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle; einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, wenn Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine sogenannte Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann; für Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes sowie für Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben. Voraussetzung für die Gewährung eines Lastenzuschusses ist, daß der Inhaber den Wohnraum bewohnt und dafür die Belastung aufbringt. Auch andere Anspruchskriterien, z.B. Höhe der Belastung, Höhe des Einkommens oder der Einnahmen, Anzahl der Familienmitglieder u.a., müssen erfüllt sein.
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