Leistungszulage werden an im Zeitlohn beschäftigte Mitarbeiter gezahlt, die eine Arbeitsleistung erbringen, die über der Normalleistung liegt. Durch ihre Gewährung versucht man den Zeitlohn zu einer elastischen und Leistungsanreize bietenden Entlohnungsmethode fortzuentwickeln, da der reine Zeitlohn nur auf eine »normale« durchschnittliche Arbeitsleistung ausgerichtet ist und somit dem Prinzip einer leistungsgerechten Entlohnung nur unzulänglich Rechnung trägt. Im Gegensatz zur Prämie läßt sich bei der Leistungszulage keine unmittelbare Verbindung zwischen der in Zahlen ausgedrückten Mehrleistung und der in Geld entgoltenen Leistungszulage herstellen. In jüngerer Zeit geht man in tarifvertraglichen wie betrieblichen Vereinbarungen zunehmend dazu über, Leistungszulage nach einer persönlichen Leistungsbeurteilung zu ermitteln. Trotz der auftretenden Probleme (z. B. Auswahl, Gewichtung und Bewertung der Beurteilungskriterien) kann eine methodisch aufgebaute und die Mitarbeiter überzeugende Leistungsbeurteilung dazu führen, Schwächen des Zulagenwesens zu überwinden und damit zu einer Versachlichung der betrieblichen Lohnfindung beizutragen.
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