Besondere Form des Leasing als Finanzierungs-Leasing-Vertrag. Er wird in der Regel von mindestens drei Parteien (Leasing-Nehmer, Leasing-Geber und langfristiger Gläubiger) geschlossen. Die vom Leasing-Geber aufzunehmende Fremdfinanzierung für die Beschaffung des Leasing-Objektes ist wesentlicher Bestandteil dieses Geschäfts. Die Rückführung der Fremdfinanzierung übernimmt der Leasing-Nehmer (Non-recourse Debt). Der Eigenanteil des Leasing-Gebers (Anschaffungskosten abzüglich Fremdfinanzierung) sinkt liquiditätsmäßig in den Anfangsjahren und steigt in den späteren Jahren des Leasing wieder an.
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