Auflage zur Verwendung der gewährten öffentlichen Kapitalhilfe zum Kauf von Waren/Leistungen aus dem Geberland. Die Lieferbindung wird häufig mit der Notwendigkeit der Wahrung des Zahlungsbilanzausgleichs für das Geberland begründet. Hintergrund dieser Politik dürfte aber oftmals die Unterstützung der Exportindustrie des Geberlandes sein. Sind die Produkte des Geberlandes im internationalen Massstab vergleichsweise teurer, so führt die Lieferbindung zu einer Verminderung des Realwerts der Kapitalhilfe.
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