Häufig verwendete Bezeichnung für einen Konnossementsteilschein, der durch den Verfrachter oder dessen Vertreter im Löschhafen gegen Rückgabe des Konnossements ausgestellt wird. Da mit der Ausstellung des Lieferscheins das Konnossement zurückgegeben wird, wird durch die Übergabe dieses Teilscheins an den Empfänger diesem das Eigentum an der Ware durch Abtretung des Herausgabeanspruchs verschafft. Beim Lieferschein handelt es sich um ein -f Legitimationspapier, das heißt der Verfrachter wird durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde gegen deren Rückgabe frei.
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