In Theorie und Praxis werden unterschiedliche Liquiditätsbegriffe verwendet. Mit dem Begriff Liquidität werden die folgenden fünf Tatbestände verbunden:
1. Liquidität als positiver Zahlungsmittelbestand,
2. Liquidität als potentielle Zahlungskraft,
3. Liquidität als Eigenschaft von Vermögensteilen zur Verwandlung in Geld (Liquidierbarkeit, Liquiditätsordnungen),
4. Liquidität als Deckungsverhältnis von Vermögensteilen zu Verbindlichkeiten,
5. Liquidität als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und betragsgerecht nachkommen zu können.
Vorhergehender Fachbegriff: Liquiditätsbedarf | Nächster Fachbegriff: Liquiditätsbilanz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|