Vereinbarung zwischen Banken und ihren Kunden über die Verwendung von Magnetbändern als Datenträger für die elektronische Auftragserteilung und Weiterleitung von Zahlungsaufträgen.
Zahlungsverkehrsverfahren, bei dem die Kunden den Kreditinstituten die Daten ihrer Aufträge (Überweisungen; Lastschriften) auf Magnetbändern einreichen oder bei dem die Daten der bei Kreditinstituten eingegangenen Überweisungs- und Lastschriftaufträge auf Magnetbändern (ähnlich wie Tonbänder) erfaßt und anstelle von Belegen an die verschiedenen Kreditinstitute verschickt werden. Diese drucken dann in ihrem Hause für ihre Kunden neue Belege oder geben die Daten direkt auf dem Kontoauszug des Kunden an. Dieses Verfahren ist schneller und rationeller als die Methode, bei der die Originalbelege unter den Banken ausgetauscht, d. h. per Post versandt werden. Die Möglichkeiten zur beleglosen Datenübertragung werden inzwischen von nahezu allen größeren und mittleren Instituten genutzt.
Vorhergehender Fachbegriff: Magnetband | Nächster Fachbegriff: Magnetplatte
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|