internationale Vereinbarung über die Rheinschiffahrt. Die Akte geht auf die Rheinschiff- fahrts-Ordnung aus dem Jahre 1831 zurück; die "Revidierte Rheinschiffahrtsakte von 1868" (offizielle Bezeichnung) sichert auch heute noch allen anliegenden Ländern freien Marktzutritt und abgabenfreie Güterschifffahrt von Basel bis zur Rheinmündung. In den letzten Zusatzprotokollen von 1979 wurde der Geltungsbereich auf die Nebenflüsse des Rheins sowie die Wasserstrassen, die den Rhein auf niederländischem und belgischem Gebiet mit der offenen See verbinden, ebenso auf alle "zur Rheinschiffahrt gehörigen Schiffe" des internationalen Verkehrs ausgedehnt.
Vorhergehender Fachbegriff: Mann-zur-Ware-Prinzip | Nächster Fachbegriff: MANOVA (Multivariate Varianzanalyse)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|