Availability Clause, Verfügbarkeitsklausel Klausel in Kreditverträgen (insbesondere am Euromarkt), die der kreditgewährenden Bank das Recht einräumt, die Auszahlung des Kredits auszusetzen bzw. das Kreditverhältnis vorzeitig zu lösen und die sofortige Rückführung des Kredits zu verlangen. Die Klausel findet zum Beispiel Anwendung, wenn die vertraglich fixierten Währungen nicht mehr erhältlich sind (zum Beispiel wegen Beschränkung der Konvertibilität) oder die vereinbarte Zinsbasis weggefallen ist. Als Alternative kann vereinbart werden, daß eine andere verfügbare Währung bereitgestellt wird oder für die Dauer der Marktstörung die Zinskosten auf einer alternativen Zinsbasis zu berechnen sind.
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