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Materialprüfung

Teilaufgabe der Materialkontrolle, die im Rahmen des Wareneingangs und der Warenannahme anfällt. Die Eingangsprüfung erstreckt sich auf die Kontrolle der Menge (Vergleich mit der Bestellung oder Auftragsbestätigung), der einzelnen Lieferpositionen (Identitätsprüfung, Auftragserteilung) und der vereinbarten Material- oder Warenqualität. Die qualitative Materialprüfung soll möglichst frühzeitig erfolgen, ggf. bereits beim Lieferanten. Je später Materialfehler aufgedeckt werden, um so höher sind die durch sie bedingten Kosten (z.B. Produktion von Ausschuss, Beschädigung von Betriebsmitteln, Reklamationen von Kunden, "Rückruf"-Aktionen). Einen guten empirischen Erfahrungswert gibt die "rule of ten" wieder: Die Entdeckung von Material- bzw. Qualitätsmängeln in einer späteren Phase des Produktionsprozesses verursacht eine zehnfache Kostensteigerung im Vergleich zur sofortigen Entdeckung. Im Hinblick auf den Umfang sind Volloder Teilprüfungen zu unterscheiden. Eine vollständige qualitative Kontrolle wird nur bei jenen Materialien, Einbauteilen usw. vorgenommen, die die Sicherheit des Fertigproduktes in besonderem Masse beeinflussen. Werden zerstörende Prüfverfahren eingesetzt, etwa Zerreiss-, Verformungs- oder Ermüdungstests, muss man sich zwangsläufig mit Stichprobenprüfungen begnügen. Dies ist bei umfangreichen Beschaffungslosen oder kontinuierlicher Belieferung (einsatzsynchrone Beschaffung) aus Zeit- und Kostengründen generell geboten. Es kann für Lieferant und Abnehmer zweckmässig sein, ein gemeinsam akzeptiertes Prüfschema anzuwenden und dies in den Liefer- bzw. Bezugsbedingungen vertraglich abzusichern. Festzulegen sind dabei: Verfahren zur Auswahl der Prüflose, Stichprobengrösse und -Entnahme, Prüfkriterien, Prüftoleranzen (Anzahl der Fehler pro Prüfeinheit, Anzahl der fehlerhaften Prüfeinheiten pro Lieferung), technische Prüfprozedur sowie Behandlung beanstandeter Prüfeinheiten. Oft empfiehlt es sich, eine neutrale Prüfinstanz als Schieds- stelle zu benennen, z.B. eine unabhängige Materialprüfungsanstalt. Mit dem AQL-Sy- stem (acceptable quality level) steht ein international akzeptiertes Prüfungssystem zur Verfügung, das z.B. auch von der European Organization für Quality Control (EOQC) empfohlen wird.               

Eingehende Materiallieferungen werden in der Warenannahme (Materialeingang) einer groben Kontrolle unterzogen: damit sollen Falschlieferungen (Lieferscheinkontrolle) ausgeschlossen und Transportschäden unmittelbar aufgezeigt werden. Bevor die Materialien dem Lager bzw. der Fertigung zugeführt und damit für weitere Verwendung freigegeben werden, muß eine Materialprüfung erfolgen. Zwei Prüfschritte lassen sich unterscheiden:
die quantitative Prüfung;
die qualitative Prüfung. Üblicherweise ist die Durchführung dieser Prüfschritte institutionell geteilt. Die quantitative Prüfung erfolgt im Materialeingang; dort können im Zuge der Identitätsprüfung auch die Zähl-, Meß und Gewichtskontrollen erfolgen. Die Mengenkontrolle bezieht sich auf zwei Gesichtspunkte: den Vergleich zwischen Bestellmenge und gelieferter Menge und den Vergleich zwischen gelieferter Materialmenge und den Angaben in den Lieferungsbegleitpapieren. Die qualitative Prüfung ist i. d. R. Aufgabe des Qualitätswesens bzw. der Produktion selbst. Sie bezieht sich sowohl auf die äußerliche Beschaffenheit (Form, Farbe, Maßhaltigkeit) als auch auf die stoffliche Zusammensetzung. Im Gegensatz zur mengenmäßigen Prüfung, die prinzipiell als Vollkontrolle durchgeführt werden kann, ist dies bei der qualitativen Prüfung nicht möglich, soweit dabei zerstörende Prüfverfahren Anwendung finden. Die qualitative Materialprüfung erfolgt deshalb stichprobenweise. Dafür müssen Prüfpläne festgelegt werden, die die Anzahl der Proben, die zu prüfenden Dimensionen, die Toleranzgrenzen, die Verantwortlichkeit, die Art der Dokumentation des Prüfergebnisses usw., fixieren. Eine qualitative Materialprüfung kann dann entfallen, wenn Qualitätsschwankungen der Materialien von geringer Bedeutung für die Beschaffenheit des Endproduktes oder für den Ablauf des Fertigungsprozesses sind. Sie sind auch dann entbehrlich, wenn sie mit Gütezertifikaten des Herstellers oder unabhängiger Prüfungsinstitute ausgestattet sind.
Die Materialprüfung bedeutet stets eine Unterbrechung des Materialflusses; sie verursacht Kosten (längere Durchlaufzeit der Materialien; Kosten für die Prüfprozeduren). Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte die Materialprüfung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Aus Gründen der Beschleunigung des Materialflusses wird man auch bei der Mengenkontrolle auf Vollständigkeit verzichten und stichprobenweise prüfen; dies bietet sich etwa bei geschlossenen Packungseinheiten an. Der Materialfluß wird ebenfalls dann nicht mehr unterbrochen, wenn die Qualitätsprüfung bereits beim Lieferanten erfolgen kann. Eine zeitliche und räumliche Verlagerung der Materialprüfung in den Unternehmensbereich des Lieferanten wird nur marktstarken Abnehmern möglich sein. Das Ergebnis der Materialprüfung wird in einem Prüfungsprotokoll festgehalten. Festgestellte Mängel lösen Mängelrügen beim Lieferanten aus. Soweit Qualitätsmängel den bestimmungsgemäßen Materialeinsatz nicht gefährden, kann eine Abnahme erwogen werden; ggf. ist der Lieferant zu Preiszugeständnissen (Minderung) bereit. Bei Nicht-Abnahme werden die mangelbehafteten Materialien dem Lieferanten zur Verfügung gestellt (Rückgabe; Nacharbeit; Verschrottung).

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