beruhen auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen zwei oder mehreren souveränen Staaten, durch die sie sich zu gegenseitiger militärischer Unterstützung bei der Abwehr gemeinsamer Gegner verpflichten. Zweck solcher Allianzen ist die Erhöhung der äusseren Sicherheit aller Bündnismitglieder. In jedem militärischen Bündnis wirkt eine Reihe von aussen- und innenpolitischen, strategischen, (waffen-) technischen und ökonomischen Faktoren zusammen (Militäröko nomik). Die ökonomische Theorie der Allianzen analysiert mit dem Akzent auf den ökonomischen Faktoren. Unbeschadet des gemeinsamen Bündnisziels entstehen in einer Allianz Probleme, die einmal aus der unterschiedlichen Grösse der Mitglieder und den sich daraus ergebenden Differenzen in den Sicherheitsinteressen herrühren, zum ändern aus dem Kollektivgutcharakter, den die äussere Sicherheit mit militärischen Bündnissen hat. Dies wirft die wichtige Frage der Lastenverteilung auf: Welchen finanziellen (Militärausgaben) und realen (militärische Leistungen) Beitrag zur Bündnissicherheit soll jedes einzelne Mitglied leisten? Die Allianztheorie versucht, diese und weitere Fragen (z. B. über die zweckmässige Organisationsstruktur, über Waffenstandardisierung, über die optimale Grösse eines militärischen Büdnisses) zu beantworten. Sie untersucht indessen nur einen Aspekt militärischer Bündnisse; deren umfassende Analyse bedarf stets ergänzender Untersuchungen. Literatur: Fritz-Assmus, D., Zur ökonomischen Theorie der Allianzen, Bern, Stuttgart 1990. Gerber, Die Bundeswehr im Nordatlantischen Bündnis, Regensburg 1986. Maneval, H., Allianztheorie, in: Kirchhoff, G. (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik, Regensburg 1986. S. 31 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: militärisch-industrieller Komplex | Nächster Fachbegriff: militärische Führung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|