Wenn der Markt- bzw. der Preismechanismus durch den Einsatz wirtschaftspolitischer Mittel nicht beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt wird, gilt er als marktkonform. Die Erhebung von Steuern oder die Veränderung des Steuertarifs ist demnach marktkonform: Der Datenkranz wird zwar für die betroffenen Wirtschaftssubjekte geändert, sie behalten aber ihre Entscheidungsfreiheit (vgl.GG) und passen sich an.
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