sind besonders sichere Geldanlageformen, wie etwa Pfandbriefe oder Staatsanleihen (Anleihen). Der Begriff stammt aus den Vormundscha.£tsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Vormund eines Minderjährigen darf das Geld seines Mündels our in sicheren (eben mündelsicheren) Anlageformen investieren (Investition). Die Mündelsicherheit wird vom Staat verliehen.
In § 1807 BGB festgelegte und als besonders risikolos und wertbeständig erachtete Werte:
- sichere Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden,
- verbriefte Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen ein Bundesland sowie Schuldbuchforderungen,
- verbriefte Forderungen, deren Verzinsung von der Bundesrepublik oder von einem Land gewährleistet ist,
- Wertpapiere (insbesondere Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen, sofern sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; ferner verbriefte Forderungen gegen eine kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, wenn sie zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind),
- Anlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, die zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist.
Nach der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen sind zur Anlegung von Mündelgeld alle Schuldverschreibungen geeignet, die von einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes, von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt im Sinne des Pfandbriefgesetzes und von einer Schiffpfandbriefbank im Sinne des Schiffsbankgesetzes ausgegeben worden sind. Ferner sind mündelsicher gewisse Schuldverschreibungen der Deutschen Genossenschaftskasse, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank.
Zur Anlage von Mündelgeldern qeeignete, vom Gesetzgeber als mündelsicher erklarte festverzinsliche Wertpapiere. Dazu zählen z. B. Anleihen des Bundes der Länder und der Kommunen. Unter einem Mündel versteht man einen Minderjährigen, bei dem die gesetzliche Vertretung nicht durch die Eltern ausgeübt wird, bzw. eine aus anderen Gründen nicht über die volle Geschäftsfähigkeit verfügende Person; daher besonderer Schutz.
Festverzinsliche Wertpapiere, die vom Gesetzgeber als mündelsicher erklärt worden sind. Hierzu gehören u. a. Anleihen des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie festverzinsliche Wertpapiere von z. B. Hypothekenbanken.
Vorhergehender Fachbegriff: Mündelsicher | Nächster Fachbegriff: Mündelsicherheit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|