Auf Antrag können Präferenznachweise nachträglich ausgestellt werden, wenn die Ausstellung bei der Ausfuhr der Waren aufgrund besonderer Umstände, infolge eines Irrtums oder eines entschuldbaren Versehens unterblieben ist oder wenn ein früher für die gleiche Ware ausgestellter Präferenznachweis im Empfangsstaat nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist vorgelegt werden konnte. Der Antrag auf nachträgliche Ausstellung eines Präferenzpapieres ist beim zuständigen Ausfuhrzollamt des Exporteurs zu stellen.
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