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Negoziierungs-Akkreditiv

dokumentäres Akkreditiv, welches einem Exporteur als Begünstigtem eines Akkreditivs die Möglichkeit eröffnet, eine von ihm auf den Akkreditiv-Auftraggeber oder einen anderen im Akkreditiv benannten Bezogenen gezogene Sicht- oder Nachsichttratte zusammen mit den Dokumenten bei seiner Hausbank diskontieren zu lassen.

Bei einem durch Negoziierung benutzbar gestellten Akkreditiv erteilt die Akkreditivbank der im Akkreditiv benannten Bank bzw. jeder Bank («negotiable with any bank») den Auftrag oder die Ermächtigung, die Akkreditivdokumente anzukaufen (zu negoziieren). Dem Begünstigten wird von der negoziierenden Bank mit der Negoziierung der diskontierte Dokumentenwert bis zur Anschaffung der Deckung zur Verfügung gestellt.

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