Nettostückgewinn ist die Differenz zwischen Stückpreis und Stückkosten.
Die Vollkostenrechnung zieht den Nettostückgewinn in Ermangelung anderer Entscheidungshilfen zu Programmentscheidungen heran.
Fehlentscheidungen sind die Folge, wenn Produkte mit negativem Nettostückgewinn aus dem Sortiment genommen werden, obschon ihr (unbekannter) Stückdeckungsbeitrag positiv ist.
Kurzfristige Programmentscheidungen sollten sich besser am Deckungsbeitrag je Leistungseinheit orientieren.
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