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Objektprinzip

Organisationsprinzip, nach dem Arbeitssysteme in einem Produktionssegment zusammengefasst werden, die einer Gruppe gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse (Arbeitsobjekte) zugeordnet werden und für deren möglichst komplette Bearbeitung zuständig sind.

Grundsatz für die Organisation der Leistungserstellung, welcher als Gestaltungsfaktor der Kostenrechnung anzusehen ist. Beim Objektprinzip werden die Verrichtungsträger (Maschinen), die an gleichen Objekten arbeiten, bei gleichzeitiger Dezentralisation verrichtungsgleicher Arbeiten vereinigt. In Industrieunternehmen findet das Objektprinzip z.B. in der Straßenfertigung seinen Ausdruck. Wichtig ist die Auswirkung des Objektprinzips bezüglich der Kostenstellenbildung, welche naturgemäß bei diesem Prinzip auf Schwierigkeiten stößt. Die Objektgliederung der Leistungsprozesse begünstigt eine genaue Abrechnung nach Kostenträgergesichtspunkten und führt dazu, sich der Fertigungsstraßen als Kostenstellen zu bedienen. Anderes Gestaltungsprinzip: Verrichtungsprinzip

Das Objektprinzip stellt eines der beiden Grundprinzipien der Aufgabenanalyse und der Aufgabensynthese in der Organisation dar. Bei der Aufgabenanalyse nach dem Objektprinzip wird eine Zerlegung von Aufgaben so vorgenommen, daß sich die Verrichtungen in den gewonnenen Teilaufgaben auf unterschiedliche Objekte beziehen. Bei der Aufgabensynthese nach dem Objektprinzip werden die vorhandenen Teilaufgaben, die unterschiedliche Verrichtungen an gleichartigen Objekten darstellen, zu Aufgabenkomplexen zusammengefaßt und den Organisationseinheiten, wie Stelle, Instanz, Abteilung, zugeordnet.

Gegensatz: Verrichtungsprinzip; Dezentralisation, Zentralisation

Neben dem Verrichtungsprinzip stellt das Objektprinzip eines der beiden Grund prinzipien von Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese dar. Die Verwendung des Objektprinzip bei der Aufga-benanalyse bedeutet die Zerlegung von Aufgaben in der Weise, daß sich die Verrichtungen in den gewonnenen Teilaufgaben auf unterschiedliche Objekte beziehen. Bei der Aufgabensynthese nach dem Objektprinzip werden Teilaufgaben, die (unterschiedliche) Verrichtungen an gleichartigen Objekten beinhalten, zu Aufgabenkomplexen zusammengefaßt und organisatorischen Einheiten ( Stellen, Abteilungen) zugeordnet. Beispiele für die Anwendung des Objektprinzip sind die Gliederung der Beschaffungsabteilung in die Stellen »Beschaffung hochwertiger Güter« und »Beschaffung geringwertiger Güter« und die Gliederung einer Unternehmung derElektroindustrie in die Unternehmensbereiche »Bauelemente«, »Datentechnik«, »Energietechnik«, »Nachrichtentechnik« (Organisationsstruktur, divisionale).

siehe   Fliessprinzip (Produktion).

Ein für die Bildung einer Stelle (Stellenplanung) in Unternehmen bestehender Grundsatz, demzufolge die Stelle auf der Basis der sachlichen (objektiven) Merkmale einer Ar­beit (z.B. Fertigungsaufträge) definiert wird.
vgl. Verrrichtungsprinzip

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