Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht, das vom Privatrecht abzugrenzen ist, regelt zum einen das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat und anderen Hoheitsträgern wie den Kirchen,zum anderen das Verhältnis der staatlichen Organe und Hoheitsträger untereinander.

Das Rechtswesen wird unterteilt in Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Öffentliche Recht unterteilt sich in das Staats- oder Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Es regelt insofern das Verhältnis der Verwaltungsträger und Verfassungsorgane zueinander und das Verhältnis des Bürgers zu Staat und Verwaltungsträgern (Befugnisse des Staates und Ansprüche der Bürger).

Vorhergehender Fachbegriff: Öffentliches Gut | Nächster Fachbegriff: Öffentlichkeitsarbeit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Hauptprodukt | Transithandelsgeschäfte | Verkaufsingenieur

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon