Ausklammern von Einnahmen und Ausgaben aus dem öffentlichen Haushalt und Verselbständigung in Sonderhaushalten. Diese Praxis dient häufig der Verschleierung öffentlicher Tätigkeiten und ihrer Finanzierung. Sie wird auch als "Flucht aus dem Budget" bezeichnet und steht im Widerspruch zum Prinzip der Vollständigkeit und Einheit des öffentlichen Haushalts (Haushaltsgrundsätze).
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