Interbanken-Geschäfte, die Inlandsmärkte nicht berühren und sich vor allem an speziellen Finanzplätzen mit besonders günstigen Standorteigenschaften konzentrieren. Anleger und Kreditnehmer sind dabei aus der Sicht der tätigen Bank nicht Gebietsansässige. Offshore-Banking-Aktivitäten fallen nicht unter notenbankpolitische Maßnahmen und genießen in der Regel steuerliche Vorteile.
Bezeichnung für internationale Bankgeschäfte, die außerhalb des Währungssystems des Landes abgewickelt werden, in dem sie getätigt werden. Offshore-Bankgeschäfte werden vor allem an europäischen Finanzplätzen (Euro-Märkte) wie London und Luxemburg sowie an Finanzplätzen in Südostasien (Asien-Dollar-Markt) und in Nordamerika getätigt.
Bankgeschäft am Eurogeldmarkt.
Internationale Bankgeschäfte, die an sog. »Offshore-Plätzen« abgewickelt werden. Diese zeichnen sich durch liberale steuerliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen (u. a. keine Mindestreserven und keine Quellensteuer) aus, z. B. London, Luxemburg, Bahamas, Cayman Islands, Kanalinseln. Der Begriff »Offshore-Platz« bedeutet nicht notwendig Fehlen einer Aufsicht, die im Standard unter EG-Maßstäben liegt. London, Luxemburg und die Kanalinseln bieten Beispiele für durchaus gleichwertige Banken- und Investmentfonds-Aufsichtsbehörden. So ist die Aufsichtsbehörde von Guernsey (Guernsey Financial Services Commission) personell und in ihren Aufsichtsstandards an der Bank of England ausgerichtet.
Das betriebene Geschäft ist vom nationalen Geschäft des Sitzlandes (das den Domestic Banks überlassen wird) strikt getrennt. Typisches Produkt der >Offshore-Banken« (meist Tochtergesellschaften internationaler Geschäftsbanken) sind der Eurokredit auf Roll-over-Basis und der Trust.
Vorhergehender Fachbegriff: Offshore | Nächster Fachbegriff: Offshore Fund
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|