ist ein im Jahre 1955 in Kraft getretenes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Zusammen mit dem Offshore-Steuergesetz in der Fassung vom 13. März 1964 gewährt es Umsatzsteuervergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben, wie zum Beispiel die Umsatzsteuerbefreiung von Lieferungen und Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten (d. h. Beschaffungsstellen der amerikanischen Streitkräfte).
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