Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 1. November 1993 wurden die Aufgaben der Organe der Gemeinschaft erweitert und als institutionelle Klammer der drei Säulen der Union (Europäische Gemeinschaft (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in der Rechts- und Innenpolitik) implementiert: - der Europäische Rat (Regierungschefs und Präsident der Kommission treffen Grundsatzentscheidungen)
der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
die Europäische Kommission
das Europäische Parlament
der Europäische Gerichtshof
-der Europäische Rechnungshof
Konsultativorgane:
Ausschuß der Regionen
Wirtschafts- und Sozialausschuß
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