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Organisationsgrad

Der Organisationsgrad gibt das Ausmaß an, in dem das Verhalten der Organisationsteilnehmer durch Vorschriften, Normen und Regeln formalisiert ist.

Diese Maßzahl drückt aus, zu welchem Prozentsatz die Arbeitnehmer eines Landes oder Gebietes Mitglieder in Gewerkschaften sind.

In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemein Ausmass und Umfang des Organisiertseins von sozialen Gebilden.

[2] Speziell bei Organisationen bezeichnet der Organisationsgrad a) die Zahl der von den Mitgliedern gemeinschaftlich ausgeübten Tätigkeiten, b) das Ausmass, in dem die Tätigkeiten in der Organisation durch Regeln festgelegt (formalisiert) sind. In diesem Sinne weisen Organisationen einen hohen Organisationsgrad auf, wenn alle Tätigkeiten formalisiert sind.

[3] Gewerkschaftspolitische Bezeichnung für den Prozentsatz, zu dem die Arbeitenden eines Betriebes, einer Branche, einer Region o.a. Mitglied in der Gewerkschaft sind.

Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten eines bestimmten Bereiches. Seine Höhe erlaubt in begrenztem Rahmen Rückschlüsse auf die Verhandlungsposition der Gewerkschaften in den . Tarifverhandlungen zu ziehen.

Ausmass, in dem das Verhalten der Organisationsteilnehmer durch Vorschriften, Normen und Regeln formalisiert ist. Der Organisationsgrad gibt das Verhältnis von Fremdbestimmung und Selbstbestimmung an: Die Bestimmung des für den Einzelfall best geeigneten Organisationsgrades ist ein Optimierungsproblem, das wegen der Komplexität insbesondere qualitativer Einflussfaktoren mit mathematischen Verfahren nur eingeschränkt angegangen werden kann. Es werden daher heuristische Verfahren herangezogen. Siehe auch  Organisation, Grundlagen (mit Literaturangaben).

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