eine Variante des Teilkostenbegriffes. Die Partialkosten werden in zwei verschiedenen Formen ermittelt:
1. Berücksichtigung nur der variablen Kosten in Abhängigkeit vom jeweiligen Beschäftigungsgrad. Diese Methode führt in keiner Phase des Beschäftigungsgrades zur Vollkostendeckung und ist daher nur für die Bestimmung der kurzfristigen Preisuntergrenze geeignet.
2. Zusätzliche Berücksichtigung des Anteils der fixen Kosten, der dem Beschäftigungsgrad in Prozenten der Maximalbeschäftigung entspricht. Eine Vollkostendeckung ist nur bei Maximalbeschäftigung erreicht. Kostenüberdeckungen treten nicht ein, da die fixen Kosten nur insoweit in die Partialkosten eingehen, als sie Nutzkosten auf der Basis der Maximalkapazität darstellen.
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