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Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigungen berücksichtigen das latente Ausfallrisiko von Krediten. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung entspricht dem Produkt aus der durchschnittlichen Ausfallquote und dem risikobehafteten Kreditvolumen. Die durchschnittliche Ausfallquote wird aus Vergangenheitsdaten ermittelt, wobei im risikobehafteten Kreditvolumen keine einzelwertberichtigten Forderungen mehr enthalten sein dürfen.

Von Kreditinstituten vorgenommene Wertkorrektur bei Forderungen aus Krediten, deren Ausfall nicht konkret feststeht, aber wegen des allgemeinen Risikos „unerkannt“ („latent“) vorhanden ist.

ist eine Wertberichtigung, die für eine Anzahl kleinerer Dubioser insgesamt (pauschal) gebildet wird, da eine genaue Abschätzung des Delkredere für jede einzelne Forderung nicht möglich ist. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung wird nach Erfahrungssätzen festgelegt.

Die Bewertung von Forderungen erfolgt zwar Grundsätzlich nach dem Prinzip der Einzelbewertung, d. h. jede Forderung ist einzeln zu bewerten und ggf. ganz oder teilweise abzuschreiben. Es ist aber handeis und steuerrechdich erlaubt, bei einem größeren Bestand an Forderungen aus Warenlieferungen aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine Sam-melbewertung (Pauschalbewertung; durch Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das Risiko vorzunehmen, daß in dem Gesamtbestand der ausgewiesenen Forderungen ein gewisser Prozentsatz an zweifelhaften Forderungen enthalten seinkann. Die Höhe einer solchen Pauschalwertberichtigung kann nur geschätzt werden. Die Finanzverwaltung folgt dabei in der Regel den Schätzungen des Betriebes, wenn es sich nicht um eine offensichtlich falsche Bewertung handelt. Grundlage der Schätzung bilden diebisherigen Erfahrungen des Betriebes, ggf. des gesamten Wirtschaftszweiges. Allerdings sollten in die Berechnungen auch die Zukunftserwartungen einbezogen werden, insbesondere, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geänderthaben.

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen werden in der Bilanz eines Unternehmens vorgenommen, um dem allgemeinen Forderungsausfallrisiko Rechnung zu tragen. Allgemeines Forderungsausfallrisiko bedeutet: Auch Forderungen an Schuldner allererster Güte können zukünftig wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausfallen. Der Buchführungspflichtige kann deshalb eine Abschreibung auf den gesamten Forderungsbestand vornehmen. Beispiel: Die Huber AG hat am 31. 12. eines Jahres Forderungen an verschiedene erstklassige Geschäftspartner in Höhe von insgesamt 1.160.000 €. Eigentlich ist davon auszugehen, dass diese Schuldner ordnungsgemäß ihre Verpflichtungen gegenüber der Huber AG erfüllen. In diesem Betrag steckt Mehrwertsteuer von 160.000 €, die herausgerechnet wird. Es verbleiben Nettoforderungen von 1 Mio. €, die steuerlich unbeanstandet mit bis zu 1 % pauschal wertberichtigt werden können. Die Huber AG rechnet dann so: Der Pauschalsatz von 1 % – bezogen auf den Nettoforderungsbestand – ergibt 10.000 €. Der Gesamtforderungsbestand wird in der Bilanz um diese 10.000 € niedriger, also mit 1.160.000 € ./. 10.000 € = 1.150.000 €, angesetzt.

(Sammelwertberichtigung)
Vornahme einer Wertberichtigung für Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet werden können, bei denen jedoch im Rahmen eines größeren Forderungsbestandes erfahrungsgemäß mit Ausfällen zu rechnen ist.

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