Permanente Jahresabschlußprüfung ist die konsequente Weiterentwicklung der zwischenprüfung. Es werden in einem solchen Umfang Prüfungshandlungen vor der Erstellung des Jahresabschlusses vollzogen und über das gesamte Jahr verteilt, daß die Unternehmung einer ständigen Prüfung unterliegt. Permanente Jahresabschlußprüfungen finden lediglich in Großunternehmungen statt. In ihnen ist es oftmals nicht möglich, den gesamten erforderlichen Prü-fungsumfang in der Zeit zwischen der Erstellung des Jahresabschlusses und der verlangten Vorlage des Prüfungsberichts oder in einer zeitlich begrenzten zwischenprüfung zu bewältigen. Die Zulässigkeit permanenter Jahresabschlußprüfungen ist durch § 165 Abs. 3 AktG 1965 begründet. Hiernach haben die Prüfer die Aufklä-rungs und Nachweisrechte auch bereits vor der Aufstellung des Jahresabschlusses, soweit dies für die Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Der vor der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführte Teil der Jahresabschlußprüfung wird als Prüfungsvorbereitung verstanden.
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