Das Personalwesen der Verkehrsbetriebe weist branchentypische Eigenheiten lediglich bei dem sogenannten fahrenden Personal der transportierenden Betriebe auf. Hinsichtlich der mit der Führung und Begleitung von Fahrzeugen betrauten Personen besteht für den Betrieb eine eingeschränkte Gestaltungsfreiheit bezüglich des Ausbildungsstandes und der Anzahl der Mitarbeiter sowie des betrieblichen Führungsstils. Qualität und Quantität des fahrenden Personals sind in der BR Deutschland durch eingehende transportmittelindividuelle Bemannungs und Besetzungsvorschriften und gesetzlich geregelte Eignungsvoraussetzungen an die von den Betrieben gewählten Fahrzeuge und deren Einsatzarten gebunden. Wesentliche Ursache dieser Regelungen sind die Gefahren für das Personal, die Verkehrsobjekte und unbeteiligte Dritte, die von Fahrzeugen und teilweise auch den beförderten Gütern ausgehen können. Änderungen bestehender Vorschriften sind daher eng an technisch-organisatorische Fortschritte bei der Reduzierung dieser Gefahren, beispielsweise durch störungsfreie automatische Überwachung und Steuerung der Transportprozesse, gebunden. Das Vorhandensein der erforderlichen körperliehen und geistigen Eignung des fahrenden Personals muß in einigen Fällen nicht nur zum Zeitpunkt der Einstellung, sondern wiederholt in kurzen Zeitabständen nachgewiesen werden. Zusätzlich sind teilweise sehr detaillierte gesetzliche Vorschriften über Art und Dauer einzelner Einsätze dieser Mitarbeiter laufend zu beachten.
Der verkehrsbetriebliche Führungsstil muß beim fahrenden Personalebenfalls Eigenheiten aufweisen, dieaus der räumlichen Lösung dieserMitarbeiter von zentralen Weisungs und Kontrollinstanzen resultieren. Der Umfang der ihnen übertragenenKompetenzen ist Grundsätzlich um sogrößer, je weiter von ihrem Heimatstandort (Standorte der Verkehrsbetriebe) entfernt sie selbständig tätigsein müssen und je länger die Reisendauern, so daß er dem von Niederlassungsleitern räumlich stark strukturierter Unternehmungen gleichenkann.
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