spielt im Rahmen der Planung verschiedener Gemeinkosten (Gemeinkostenplanung) eine Rolle. Beiträge fallen meist für Arbeitsgemeinschaften, Fachverbände, Innungen, die Industrie- und Handelskammer usw. an. Bei der Planung der Beiträge können diese entweder den fixen oder proportionalen Kosten zugeteilt werden, je nachdem, welche Bemessung zugrunde liegt. Richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Umsatz, so sind sie z.B. den proportionalen Kosten zuzurechnen.
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