ein Begriff aus der Platzkostenrechnung. Der Platzzuschlag enthält die gesamten Gemeinkosten je Arbeits- bzw. Maschinenplatz (z.B. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Energiekosten, Instandhaltungskosten, Hilfslöhne, Gehälter). Die Verrechnung der Platzkosten erfolgt summarisch mit Hilfe eines Zuschlagssatzes. Bezugsgröße für den Platzzuschlag ist die Maschinenstunde (Maschinenstundensatz). Die Ermittlung der Gemeinkosten je Maschinenplatz erfordert für die Platzgemeinkosten eine Schlüsselung, was zu Ungenauigkeiten führt (Schlüsselproblem). Als Verteilungsschlüssel für Heizungskosten kann z.B. die Zahl der cbm umbauten Raumes in Frage kommen, falls der Maschinenplatz räumlich getrennt ist; das Gehalt des Kostenstellenleiters kann z.B. nach Maßgabe der Maschinenstunden dem Maschinenplatz anteilig zugerechnet werden. Ein Platzzuschlag ist immer dann zweckmäßig, wenn ein Zuschlagssatz für eine gesamte Kostenstelle zu großen Ungenauigkeiten führt (auch Werkstattzuschlag).
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