ist gekennzeichnet durch das Prinzip der Volkssouveränität; es sieht als Entscheidungszentren Parlament und Regierung sowie als Kontrollinstanzen Rechnungshöfe und Rechtsprechung vor. Aus der Kompetenzaufteilung zwischen Parlament und Regierung ergeben sich die Steuerungskapazität des politisch-administrativen Systems und eine Zentralisierung bzw. Dezentralisierung von Verwaltungen, die Hoheits- und Leistungsaufgaben erfüllen.
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