ein Verfahren für die steuerliche Bewertung der -, Halb- und Fertigfabrikate zu Vollkosten. Die Bewertung der Bestände mit den geplanten gesamten Herstellkosten erfolgt entweder a) nach dem Verfahren der Doppelkalkulation mit Hilfe von globalen Fixkostenzuschlägen auf die Grenzkosten der Fertigung oder b) durch Verteilung der fixen Kosten auf die Kostenträger nach der Maßgabe ihrer Kostentragfähigkeit, d.h. nach den planmäßig zu erwartenden Bruttogewinnen. Damit sind die geplanten Gesamtherstellkosten der Bestände ermittelt. Die Ermittlung der Istherstellkosten geschieht durch Verteilung der Kostenabweichungen (Abweichungen). Die Herstellkostensumme wird um die anteilige Differenz zwischen den kalkulatorischen und den Bilanzabschreibungen (Abschreibungen) sowie um die anteiligen kalkulatorischen Zinsen korrigiert. Die positionsweise Doppelbewertung ist mit großem Arbeitsaufwand verbunden und daher nur für einen Betrieb mit Einzelfertigung empfehlenswert.
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