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Preisverordnungen

In den Verordnungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPöA und VPöA-Bau) und den ergänzenden allgemeinen Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von. Selbstkosten sind Grundsätze der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen (Vorrang von Marktpreisen, Grundsatz fester Preise, Grundsatz von Höchstpreisen), die einzelnen zulässigen Preisarten (staatlich gebundene Preise, Marktpreise, Selbstkostenpreise) und eine Kangroige aer rreisarten hin aer angege benen Reihenfolge) sowie Grundsätze eines geordneten Rechnungswesens und darauf aufbauender Preiskalkulation aufgeführt.   Literatur: Berndt, R., Marketing für öffentliche Aufträge, München 1988, S. 33 ff.    

In den Verordnungen über die Preise bei öf­fentlichen Aufträgen (VPöA und VPöA- Bau) und den ergänzenden allgemeinen Leit­sätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) sind Grundsätze der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen (Vorrang von Marktpreisen, Grundsatz fe­ster Preise, Grundsatz von Höchstpreisen), die einzelnen zulässigen Preisarten (staatlich gebundene Preise, Marktpreise, Selbstko­stenpreise) und eine Rangfolge der Preisarten (in der angegebenen Reihenfolge) sowie Grundsätze eines geordneten Rechnungs­wesens und darauf aufbauender Preiskalku­lation aufgeführt (Marketing für öffent­liche Betriebe).       

Literatur:  Berndt, R., Marketing für öffentliche Aufträge, München 1988, S. 33-41.

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