Personen, die nicht mehr Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind (siehe dort), haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andersartige Gestaltung von Beitragssätzen und Leistungen. Die Vorteilhaftigkeit eines Wechsels in die private Krankenversicherung ist von den persönlichen Umständen des Versicherungsnehmers (z.B. Familienstand, Zahl der Kinder, Gesundheitszustand usw.) abhängig. Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist nicht rückgängig zu machen, es sei denn, das Einkommen fällt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze. Die sogenannte private Unfallversicherung dient der Aufbesserung der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der grundsätzlichen Sicherstellung von Leistungen für Personen, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.
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