Herstellungskosten sind allgemein Aufwendungen, die im Rahmen des ursprünglichen oder nachträglichen Herstellungsvorgangs eines Vermögensgegenstands anfallen. Die Herstellungskostenberechnung basiert nach IAS auf dem Vollkostenprinzip. Bei der Berechnung der Herstellungskosten sind neben den produktionsbedingten Einzelkosten auch die Gemeinkosten des Herstellungsvorgangs einzubeziehen. Sozialkosten sind nur einzubeziehen, wenn sie dem Produktionsprozess zugeordnet werden können. Mit Ausnahme der Fremdkapitalkosten besteht kein Ansatzwahlrecht. Es besteht ein grundsätzliches Einbeziehungsverbot für Verwaltungskosten und für Vertriebskosten.
Vorhergehender Fachbegriff: Product-Alone-Spot | Nächster Fachbegriff: Products Traceable Fixed Costs
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|