Die Produktionsvollzugsplanung besteht aus der Bereitstellungsplanung und der ± Prozeßplanung. Während sich die Bereitstellungsplanung mit der Bereitstellung der für das Produktionsprogramm erforderlichen Arbeitskräfte, Betriebsmittel und Werkstoffe beschäftigt, besteht die Aufgabe der Prozeßplanung in der Planung des Produktionsprozesses.
Die Planung des Produktionsvollzugs schließt an die Planung des Produktionsprogramms (Fertigungsprogrammplanung) an und gliedert sich in Bereitstellungsplanung und Prozeßplanung (Gutenberg, E., Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion, 22. Auflage, Berlin-Heidelberg-New York 1976, S. 171). Die Bereitstellungsplanung umfaßt die Aufgaben der Bedarfsermittlung in qualitativer und quantitativer Hinsicht und der Planung der Bedarfsdeckung, wobei neben dem mengenmäßigen Aspekt vor allem zeitliche und räumliche Aspekte zu beachten sind; Objekte der Bereitstellungsplanung sind vor allem die Materialien, während die Faktoren Arbeit und Betriebsmittel die Kapazität der Produktion bestimmen. Die Prozeßplanung hat die Aufgabe, die zeitliche Nutzung der Kapazität zukoordinieren, wobei die Festlegungvon Losgrößen für die einzelnenProduktarten, die Reihenfolge derProdukte auf den einzelnen Produktionsstufen bzw. die Terminierung der Durchführung und die Erstellung von Arbeitsunterlagen fürdie Durchführung die wesentlichenInhalte darstellen.
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