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Publikumsgesellschaft

Aktiengesellschaft, deren Aktien breit gestreut sind.

Aktiengesellschaft, deren Aktien von einer Vielzahl von Aktionären gehalten wird.

(A) (deutsche). Eine Publikumsgesellschaft kann rechtlich eine Personengesellschaft oder   Kapitalgesell­schaft sein. Ziel einer solchen Massengesellschaft ist es, eine Gesellschaft mit einer unbestimmten Vielzahl von Anteilseignern zu gründen. (B) (österreichische). Als Publikumsgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, die über eine grosse Zahl reiner Anlegergesellschafter verfügt. Diese nehmen ihre (auf ein Minimum beschränkten) Gesellschafterrechte meist gar nicht selbst wahr, sondern werden von einem Treuhänder vertreten. Zentrales Motiv für die Wahl der Struktur einer Publikumsgesellschaft ist die Möglichkeit der Sammlung von Kapital zur Projektfinanzierung. Die wichtigsten Erscheinungsformen der Publikumsgesellschaft sind die Publikums-KG und die Publikums-AG.

Gesellschaften, deren Kapital auf eine große Anzahl von Gesellschaftern verteilt ist, z. B. große Aktiengesellschaften.

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