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Rechnungslegungsgesetz

Die Vorschriften über die Rechnungslegung sind aufgrund des Bilanzrichtliniengesetzes im Dritten Buch des HGB zusammengefaßt. Das 3. Buch des HGB, welches ausschließlich die Vorschriften der Rechnungslegung enthält, kann nach Göllert und Ringling als "Rechnungslegungsgesetz" bezeichnet werden.

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