staatliche Mittelinstanz, die in den grössten Flächenländern, nicht aber in den Stadtstaaten der Bundesrepublik eingerichtet ist. Den Regierungsbezirken (Bezirksregierungen) steht der Regierungspräsident vor, der nachgelagerte Instanz des jeweiligen Innenministeriums der -Landesverwaltung ist und der vor allem für die räumliche Intensivierung und Koordination des Verwaltungsvollzugs zuständig ist.
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