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regionale Wirtschaftspolitik

(Raumwirtschaftspolitik, vielfach mit räumlicher bzw. regionaler Strukturpolitik gleichgesetzt) Mitteleinsatz staatlicher Instanzen, der an der regionalen Disparität der wirtschaftlichen Entwicklung ansetzt. Im Rahmen der übergeordneten              Zielvorstellung         der - Raumordnungspolitik obliegt der regionalen Wirtschaftspolitik die Verfolgung der ökonomischen Unterziele, wie Erreichung, Erhaltung oder Verbesserung von regionalen Mindestanforderungen hinsichtlich der Umwelt-, Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen. Stärker gesellschaftspolitisch ausgerichtet, aber wegen ihres räumlichen Bezuges dennoch dem Bereich der regionalen Wirtschaftspolitik zuzurechnen sind die Zielsetzungen der Gewährleistung einer interregionalen Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit sowie Chancengleichheit. Wegen der Knappheit der Mittel und der Widersprüche zwischen den Zielen können nicht alle Ziele gleichzeitig in allen Teilregionen in gleichem Ausmass angestrebt werden; durch die Konkretisierung der Ziele und aus der Entscheidung über die Priorität der Ziele sowie der Auswahl und Dosierung der Massnahmen ergeben sich verschiedene regionalpolitische Konzeptionen: (1)   Regionale Wachstumspolitik verfolgt die Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Wachstumsziele durch Produktivitätssteigerung in ausgewählten Regionen. (2)   Regionale Ausgleichspolitik zielt ab auf gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen und somit die Verminderung regionaler Disparitäten. (3)   Regionale Stabilisierungspolitik ist um Minderung einer überdurchschnittlichen Konjunkturanfälligkeit und Arbeitslosigkeit in besonders strukturierten Regionen bemüht (Gemeinschaftsaufgabe). Die Verfolgung dieser Ziele obliegt den nationalen Trägern der regionalen Wirtschaftspolitik (fallweise können internationale Institutionen tätig werden, wie die Europäische Gemeinschaft; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Dazu zählen auf Bundesebene die zuständigen Ministerien der Bundesregierung, ihre Koordinationsgremien, wie der Interministerielle Ausschuss für Raumordung (IMARO), auf Länderebene sowie zusätzlich als Koordinationsgremium zwischen Bund und Ländern die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), schliesslich die staatlichen Instanzen auf Bezirksebene und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Aus der Vielzahl der beteiligten Institutionen ergibt sich die herausragende Bedeutung der Koordination für die regionale Wirtschaftspolitik. Neben den auch der allgemeinen Wirtschaftspolitik zur Verfügung stehenden Instrumenten ist das Instrumentarium der regionalen Wirtschaftspolitik um ein eigenständiges, wichtiges Instrument zu ergänzen, die Regionalisierung. Sobald die Notwendigkeit einer regionalen Konzentration des hoheitlichen Mitteleinsatzes erkannt und darüber entschieden ist, folgen die übrigen staatlichen Instrumente hinsichtlich ihrer Auswahl und Dosierung. Die Massnahmen der regionalen Wirtschaftspolitik lassen sich, entsprechend ihrem regionalen Bezug, wie folgt klassifizieren: (1) Massnahmen zur Beeinflussung von - Verdichtungsräumen (Abgrenzung, Begrenzung von Ballungen, Ansiedlungsverbot, Gründung einer Trabantenstadt, Massnahmen zur Stadtsanierung und Stadterneuerung); (2)     Massnahmen zur Beeinflussung der ländlichen Struktur (Abgrenzung des ländlichen Raumes, Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurbereinigung, Melioration, etc.; Verbesserung der ländlichen -Siedlungsstruktur mittels  Sanierung, Aussiedlung, Einführung und Verbesserung kommunaler Dienste); (3)     Massnahmen zur Förderung peripherer oder von der Natur benachteiligter Gebiete (z. B. - ZonenrandförderungKüstenplan); (4)     Massnahmen zur Beeinflussung anderer Gebietskörperschaften (z. B. durch neue Rahmensetzungen über -Verwaltungs-, Gebietsreformen; durch horizontalen und vertikalen Finanzausgleich); (5)     Massnahmen zur Beeinflussung der Wahl des Standorts von Unternehmen (z. B. durch staatliche Vorleistungen von betrieblichen, lokalen oder regionalen -Infrastrukturen, durch Investitionszuschüsse, öffentliche Aufträge, Steuererleichterungen, etc.); (6)     Massnahmen zur Beeinflussung der Wahl des Standorts von Haushalten (z. B. wohnungsbaupolitische oder mobilitätsfördernde Massnahmen).                                                    Literatur: Fürst, DIKlemmer, PIZimmermann, K., Regionale Wirtschaftspolitik, Tübingen, Düsseldorf 1976, Klaus, J./Schleicher, H., Räumliche Wirtschaftpolitik, München 1983. Lauschmann, E., Grundlagen einer Theorie der Reginalpolitik, 3. Aufl., Hannover 1976.

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