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Reihenfolge in der Ermittlung der Abweichung

Unter Verwendung der üblichen kumulativen Abweichungsanalyse erscheint folgende Reihenfolge in der Ermittlung der Abweichungen zweckmäßig:

1. Preis- und Tarifabweichungen werden zuerst ermittelt, da die Kostenstellenleiter für diese im allgemeinen nicht verantwortlich sind.

2. Aus dem gleichen Grund werden als nächstes die Beschäftigungsabweichungen eliminiert.

3. Spezielle Verbrauchsabweichungen werden dann gesondert errechnet, wenn die Verantwortlichkeit für Abweichungen nicht bei den gleichen Personen liegt, wie dies bei den sonstigen Verbrauchsabweichungen der Fall ist.

4. Als Restabweichung bleibt bei sorgfältiger Ermittlung der vorhergehenden Abweichungen die Verbrauchsabweichung.

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