Das Reihengeschäft ist ein feststehender Begriff des Umsatzsteuergesetzes (§ 3 II UStG). Es liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Lieferungen abschließen und der erste Lieferant dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht an der Ware verschafft. Das Reihengeschäft wurde ab 1. Januar 1997 an das EG-Recht angepasst. Damit wurde die Bestimmung des Lieferorts und des Besteuerungslandes, wenn die Ware grenzüberschreitend in ein anderes Land gelangt, völlig geändert.
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