Gewicht der Ware mit jenen Umschließungen, die beim Kleinverkauf oder Einzelverkauf in der Regel in die Hand des Käufers übergehen. Im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr wird in den in Betracht kommenden Formularen zumeist unter anderem auch die Angabe des Eigengewichtes der Ware (Gewicht der Ware ohne alle Umschließungen) verlangt. Anstelle des Eigengewichtes ist jedoch das Reingewicht anzugeben, sofern für die betreffende Ware die Angabe des Reingewichtes handelsüblich oder im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik vermerkt ist.
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