Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Reiseveranstaltungsbetrieb

Ein Reiseveranstaltungsbetrieb ist ein Verkehrsbetrieb mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Abwicklung von Pauschalreisen für Touristen (Touristik). Dazu werden Leistungen von Transport-, Unter-kunfts-, Verpflegungs und anderen touristischen Betrieben aufeinander abgestimmt und zu eigenen Leistungen des Reiseveranstaltungsbetrieb zusammengefaßt, der dadurch eine jeweils größere Anzahl gleichartiger Reisen zu einem Grundsätzlich einheitlichen Gesamtreisepreis am Reisemarkt anbieten kann.
Der Absatz der Pauschalreisen erfolgt im wesentlichen über eigene Verkaufsstellen oder selbständige Reisebüros. Die Beziehungen zwischen dem Reiseveranstaltungsbetrieb und den Reisenden sind in der BR Deutschland Grundsätzlich in den §§ 651 a ff. BGB geregelt.


Vorhergehender Fachbegriff: Reiseveranstaltermarkt | Nächster Fachbegriff: Reiseverhalten



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : ULA | zentralgelenkte Wirtschaft | Letztverbraucher

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon