Ein Reiseveranstaltungsbetrieb ist ein Verkehrsbetrieb mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Abwicklung von Pauschalreisen für Touristen (Touristik). Dazu werden Leistungen von Transport-, Unter-kunfts-, Verpflegungs und anderen touristischen Betrieben aufeinander abgestimmt und zu eigenen Leistungen des Reiseveranstaltungsbetrieb zusammengefaßt, der dadurch eine jeweils größere Anzahl gleichartiger Reisen zu einem Grundsätzlich einheitlichen Gesamtreisepreis am Reisemarkt anbieten kann.
Der Absatz der Pauschalreisen erfolgt im wesentlichen über eigene Verkaufsstellen oder selbständige Reisebüros. Die Beziehungen zwischen dem Reiseveranstaltungsbetrieb und den Reisenden sind in der BR Deutschland Grundsätzlich in den §§ 651 a ff. BGB geregelt.
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