(engl. present value of annuity) Der Rentenbarwert ist das Anfangskapital (Kapital), das benötigt wird, um bei gegebener Verzinsung (Zinsen) eine zukünftige Geldleistung (Rente) in spezifischer Höhe über einen bestimmten Zeitraum zahlen zu können. Er stellt außerdem den Wert einer entsprechenden Rente zum Betrachtungszeitpunkt dar. Wird unterstellt, dass eine Rente in konstanter Höhe r über einen endlichen Zeitraum von n Jahren gezahlt wird und die Zahlungen jeweils zum Jahresende (nachschüssig) erfolgen, dann ergibt sich der Rentenbarwert R bei einem Zinssatz. Der Rentenbarwertfaktor, mit dem in dieser Formel die jährliche Zahlung r multipliziert wird, ist der Kehrwert des Wiedergewinnungs bzw. Annuitätenfaktors, der bei der Annuitätenmethode zur Berechnung einer Annuität genutzt wird.
Eine Rente ist eine gleichbleibende, in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrende Zahlung. Man unterscheidet zwischen vorschüssigen Renten, bei denen die Zahlung am Periodenanfang (Monat, Jahr usw.) und nachschüssigen Renten, bei denen die Zahlung am Periodenende geleistet wird. Rentenbarwerte lassen sich für alle Arten von Renten, also nicht nur für Zahlungen von Seiten eines Versicherungsträgers berechnen. Von Renten spricht man auch dann, wenn einem Investor aus einem Anlageobjekt, z. B. aus einem Kapitalanteil, regelmäßige, gleichbleibende Beträge zufließen. Der Rentenbarwert ist der Betrag, den man heute für das Recht bezahlen würde, in Zukunft für eine bestimmte Anzahl von Jahren (n) eine gleichbleibende Rente (E) zu erhalten. Die Rentenzahlungen liegen also in der Zukunft und müssen mit dem Kalkulationszinsfuß (z. B. i=6 % = 0, 06) auf den gegenwärtigen Zeitpunkt t0 abgezinst werden.
Barwert, ewige Rente
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