Verfahren zur Gestaltung von Steuern oder Subventionen. Beim Repartitionsprinzip wird zunächst der Gesamtbetrag der Steuerschuld bzw. der Subventionssumme fixiert und dann über einen entsprechend ausgestalteten Tarif bzw. Schlüssel auf die einzelnen Steuerpflichtigen bzw. Subventionsempfänger umgelegt. Eine Steuer, die nach dem Repartitionsprinzip erhoben wird, heisst Repartitionssteuer. Das Repartitionsprinzip spielt heute in der Besteuerung kaum mehr eine Rolle und ist durch das Quotitätsprinzip verdrängt worden.
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