Begriff der Fixkostendeckungsrechnung, mit der eine verursachungsgerechte Zurechnung von Fixkostenbeträgen zu bestimmten Dekkungsbeiträgen erreicht werden soll. Werden von den Deckungsbeiträgen der Produkte aus dem Fixkostenblock abgespaltene spezielle Fixkosten (z.B. Erzeugnisfixkosten, Bereichsfixkosten) subtrahiert, so werden die jeweiligen Differenzen als Restdeckungsbeiträge bezeichnet.
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