Kampfzölle
Vergeltungszoll
Zollarten
(= Vergeltungszoll) Zoll, den ein Land als Gegenmaßnahme zu einer aktiven Außenwirtschaftspolitik des Auslands erhebt, um eingetretene Wohlfahrtsverluste ganz oder teilweise rückgängig zu machen. Verbessert z.B. das Ausland seine Wohlfahrt auf Kosten des Inlands durch einen Importzoll, so wird das Inland als Gegenmaßnahme seinerseits einen Importzoll (Retorsionszoll) erheben, mit dem es die durch den ausländischen Importzoll eingetretene Verschlechterung zu kompensieren versucht. Dieser Zollkrieg kann letztlich dazu führen, dass der Außenhandel vollständig zum Erliegen kommt.
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