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Retrograde Erfassung

oder Rückrechnung, stellt eine Sonderform der Mengenerfassung des Materialverbrauchs dar. Ausgehend von den erstellten Leistungen wird, z.B. anhand von Stücklisten, auf den Materialeinsatz geschlossen. Es handelt sich also um eine Erfassung des Sollverbrauchs. Mindestens einmal im Jahr ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Mit ihrer Hilfe werden Schätzungsfehler in den Sollwerten eliminiert sowie der irreguläre Verbrauch (Schwund, Diebstahl) festgestellt. Vgl. Erfassungsoll.

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