versicherungsspezifischer Kern der Geschäftsaktivitäten (*Versicherungsgeschäft) eines —Versicherungsunternehmens. Dieses übernimmt vom Versicherungsnehmer gegen Zahlung eines (i. d. R. festen, vorher vereinbrarten und sofort fälligen) Entgelts Risiken (*Risikotransfer) und fasst diese Risiken strukturiert in Teilkollektiven zusammen. Hierdurch können die für die effiziente Gewährung von Versicherungsschutz notwendigen Risikoausgleichs- und —Risikotransformationseffekte erzielt werden. Die Steuerung des Risikogeschäftes erfolgt durch den Einsatz des —risikopolitischen Instrumentariums mit dem Ziel, das versicherungstechnische Risiko tragbar gering zu halten. Bei der Realisierung des einzelnen, durch den Versicherungsnehmer transferierten Risikos (Eintritt des Versicherungsfalles) werden die vereinbarten Versicherungsleistungen fällig. Die Modellierung des Risikogeschäftes erfolgt mit den Methoden der Stochastik. Man unterscheidet üblicherweise eine einperiodige (Analyse des —versicherungstechnischen Kapitals) und eine mehrperiodige Betrachtungsweise (Analyse des Risikoreserveprozesses). Der Risikoreserveprozess ergibt sich dabei aus der Zusammenfassung des Prämien- und des Schadenprozesses unter Berücksichtigung der finanziellen Anfangsreserve. Literatur: Albrecht, P., Zur Risikotransformationstheorie der Versicherung, Karlsruhe 1992. Schott, W., Steuerung des Risikoreserveprozesses durch Sicherheitszuschläge im Versicherungsunternehmen, Karlsruhe 1990.
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